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Hübu Team
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Hübu Team
AGB / Lif
Allgemeine Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINES
Unsere Geräte unterstehen intensiven Wartungs- und Unterhaltsanforderungen und werden vor jedem Einsatz geprüft und getestet.
Sollte trotz strenger Kontrollen vor oder nach der Auslieferung eine
technische Störung den Einsatz unterbrechen oder gar verhindern, kann der Vermieter in keiner Weise für allfällige Forderungen wie entgangene Werbung etc. belangt werden. Der Mietpreis würde in diesem Fall proportional der genutzten Zeit in Rechnung gestellt.


BESTAETIGUNG
Der Mieter verpflichtet sich mit der Unterzeichnung der Bestätigung zur Annahme des Gerätes.

Ein Rücktritt bis:
- 20 Tage vor Lieferung wird mit 30 % des Mietpreises in Rechnung gestellt
- 14 Tage vor Lieferung wird mit 50 % des Mietpreises in Rechnung gestellt
- 7 Tage vor Lieferung wird mit 85 % des Mietpreises in Rechnung gestellt
- Bei weniger als 7 Tagen müssen 100 % des Mietpreises berechnet werden.


TRANSPORT
Für Anfahrt und Rücktransport im Umkreis von 25 km berrechen wir keine Kilometerpauschale.
Für Anfahrt und Rücktransport ausserhalb der 25 Kilometergrenze verrechnen wir pauschal € 0,25/Km ab Neustadt b. Coburg.
Die Installation und Instruktion unserer Attraktionen vor Ort ist in dieser Transportpauschale inbegriffen.
Nicht inbegriffen ist die Wartezeit bei nicht vorbereiteten Standplätzen oder über der Norm liegender Aufwand für das Aufstellen der Geräte.


* BETREUUNG
Alle unsere Geräte, können ohne Fachpersonal gebucht werden.
Sollten Sie Fachpersonal wünschen :

Sollten nach Absprache Pausen für Essen, Toilette etc. während der Betreuung gewährt werden.


PREISE/BEZAHLUNG
Alle aufgeführten Preise sind Tages-Bruttopreise inklusive MwSt.
Der
welche vor Beginn der Veranstaltung bzw. bei Uebergabe des Mietobjektes in Bar/Check entrichtet werden müssen. Bei Mehrtagesmieten gewähren wir für den 2. Tag 10%, für den 3. Tag 15% Rabatt. Für längere Mieten erstellen wir Ihnen eine indiviuelle Offerte.


ALLGEMEINE BEDINGUNGEN
Der Mieter hat den Mietgegenstand bei Uebernahme zu prüfen und allfällige Mängel dem Vermieter sofort mitzuteilen. Wird keine Mängelrüge erhoben, so gilt der Gegenstand als in gebrauchsfähigem Zustand übernommen. Der Mieter hat die Mietsache mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für Beschädigung und Diebstahl des Mietobjektes sowie für Unfälle haftet der Mieter. Der Mieter bestätigt mit seiner Bestellung, dass das Gerät bezüglich seiner Masse und seinem Gewicht an einem wettergeschützten Platz installiert werden kann, ansonsten die Mietgebühr und der Transport trotzdem in Rechnung gestellt werden müssen. Für sämtliche Streitigkeiten aus diesen Bedingungen gilt Neustadt b. Coburg als Gerichtsstand.


Rechtlicher Hinweis

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