ALLGEMEINES
Unsere Geräte unterstehen intensiven Wartungs- und Unterhaltsanforderungen
und werden vor jedem Einsatz geprüft und getestet.
Sollte trotz strenger Kontrollen vor oder nach der Auslieferung
eine
technische Störung den Einsatz unterbrechen oder gar verhindern,
kann der Vermieter in keiner Weise für allfällige Forderungen
wie entgangene Werbung etc. belangt werden. Der Mietpreis würde
in diesem Fall proportional der genutzten Zeit in Rechnung gestellt.
BESTAETIGUNG
Der Mieter verpflichtet sich mit der Unterzeichnung der Bestätigung
zur Annahme des Gerätes.
Ein
Rücktritt bis:
- 20 Tage vor Lieferung wird mit 30 % des Mietpreises in Rechnung
gestellt
- 14 Tage vor Lieferung wird mit 50 % des Mietpreises in Rechnung
gestellt
- 7 Tage vor Lieferung wird mit 85 % des Mietpreises in Rechnung
gestellt
- Bei weniger als 7 Tagen müssen 100 % des Mietpreises berechnet
werden.
TRANSPORT
Für Anfahrt und Rücktransport im Umkreis von 25 km berrechen
wir keine Kilometerpauschale.
Für Anfahrt und Rücktransport ausserhalb der 25 Kilometergrenze
verrechnen wir pauschal € 0,25/Km ab Neustadt b. Coburg.
Die Installation und Instruktion unserer Attraktionen vor Ort ist
in dieser Transportpauschale inbegriffen.
Nicht inbegriffen ist die Wartezeit bei nicht vorbereiteten Standplätzen
oder über der Norm liegender Aufwand für das Aufstellen
der Geräte.
* BETREUUNG
Alle unsere Geräte, können ohne Fachpersonal gebucht werden.
Sollten Sie Fachpersonal wünschen :
Sollten nach Absprache Pausen für Essen, Toilette etc. während
der Betreuung gewährt werden.
PREISE/BEZAHLUNG
Alle aufgeführten Preise sind Tages-Bruttopreise inklusive
MwSt.
Der welche vor Beginn der Veranstaltung bzw. bei Uebergabe des Mietobjektes
in Bar/Check entrichtet werden müssen. Bei Mehrtagesmieten
gewähren wir für den 2. Tag 10%, für den 3. Tag 15%
Rabatt. Für längere Mieten erstellen wir Ihnen eine indiviuelle
Offerte.
ALLGEMEINE BEDINGUNGEN
Der Mieter hat den Mietgegenstand bei Uebernahme zu prüfen
und allfällige Mängel dem Vermieter sofort mitzuteilen.
Wird keine Mängelrüge erhoben, so gilt der Gegenstand
als in gebrauchsfähigem Zustand übernommen. Der Mieter
hat die Mietsache mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für Beschädigung
und Diebstahl des Mietobjektes sowie für Unfälle haftet
der Mieter. Der Mieter bestätigt mit seiner Bestellung, dass
das Gerät bezüglich seiner Masse und seinem Gewicht an
einem wettergeschützten Platz installiert werden kann, ansonsten
die Mietgebühr und der Transport trotzdem in Rechnung gestellt
werden müssen. Für sämtliche Streitigkeiten aus diesen
Bedingungen gilt Neustadt b. Coburg als Gerichtsstand.
Rechtlicher
Hinweis
Rechtlicher
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oder Garantie für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit,
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bei Bedarf Änderungen, Löschungen oder Ergänzungen
der bereit gestellten Informationen oder Daten durchzuführen.
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Aus den hier beschriebenen Themenbereichen können keine Rechtsansprüche
hergeleitet werden. Angebote sind in allen Teilen freibleibend und
unverbindlich.
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Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist
Coburg.